Skip to content

„Metall auf Metall“ vor dem EuGH entschieden

Der EuGH hat kürzlich entschieden, dass Tonträger-Wiedergabe (Sampling) unter Einschränkungen zulässig ist. Damit verletzt Sampling ohne Einverständnis des Urhebers nicht zwingend dessen Rechte.


Seit guten 20 Jahren stritten Kraftwerk und der Produzent Moses Pelham um die ungefragte Übernahme einer ca. 2 sekündigen Tonsequenz. Pelham hatte 1997 eine Zwei-Sekunden-Sequenz ohne Erlaubnis benutzt und in Endlosschleife unter den Song "Nur mir" mit der Rapperin Sabrina Setlur gelegt. Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter verklagte Pelham daraufhin. Das Verfahren erreichte den BGH und wurde zuletzt als Vorabentscheideverfahren dem EUGH vorgelegt.

In seiner Entscheidung vom 29.07.2019, Az. C-476/17  hat der EuGH nun entschieden. Demnach müssen Rechteinhaber vor dem Sampling grundsätzlich um Erlaubnis gebeten werden. Dies verstoße nicht gegen die in der EU-Grundrechte Charta verankerte Freiheit der Kunst. Eine unzulässige Vervielfältigung liege nur dann vor, wenn die Tonsequenz in wieder erkennbarer Form in ein neues Werk eingefügt werde. Sampling stelle zwar grundsätzlich einen Eingriff in das Urheberrecht dar und sei nur mit Erlaubnis zulässig. Solange die verwendete Sequenz allerdings in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form in ein neues Werk eingefügt wurde, sei die Tonwiedergabe dennoch zulässig.

Wie genau sich dieses Grundsatzurteil auf die umstrittene Sequenz von Sabrina Setlur und Pelham auswirkt, ist nun erneut durch den BGH zu bewerten.

 





Share