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Kann das Märkische Museum ein bei Kriegsende gestohlenes Kunstobjekt zurückfordern?

Sieben Jahrzehnte nach dem bis heute ungeklärten Verschwinden aus dem bei Kriegsende ausgelagerten Bestand des Märkischen Museums ist der etwa 200 Jahre alte bunt marmorierte Glaskelch dieses Jahr im Katalog eines Wiener Auktionshauses wieder aufgetaucht.


Das Märkische Museum hat erfolgreich gegen die Versteigerung im April 2018 Einspruch eingelegt, nachdem es im Auktionskatalog das verschollene Stück aus der eigenen Sammlung entdeckt hatte. Erstmals war das Werk bereits 1990 noch vor der Wiedervereinigung im Verkaufskatalog einer Wiener Glasgalerie aufgetaucht. Bereits damals forderte der amtierende Ostberliner Magistrat den Inhaber zur Rückgabe des Kelchs an das Märkische Museum auf, was abgelehnt wurde, weil er ihn nach österreichischem Recht gutgläubig erworben haben soll. Er wusste jedoch von der umstrittenen Provenienz des Kelches. Noch wird gestritten, wie es jetzt weitergehen wird. Wenn deutsches Recht zur Anwendung kommt, erfüllt das wissentliche Verkaufsangebot von Diebesgut den Tatbestand der versuchten Hehlerei. In Österreich bewertet der Anwalt des Einlieferers die Situation anders, weil es sich bei diesem um einen angeblich „völlig ahnungslosen Sammler“ handele. Ob dies tatsächlich nachweisbar ist, wenn er vom Verkäufer des Kelchs 1991 erfahren hat, dass es sich dabei um den „Kriegsverlust eines Museums“ handele, ist noch ungeklärt. Inzwischen prüfen die österreichischen Strafverfolgungsbehörden, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleiten werden.





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