Weiter zum Inhalt

Ampelkoalition strebt zentralen Gerichtsstand für Restitution von NS-Raubkunst an

Rechtliche Grundlage für Restitution von NS-Raubkunst und gleichzeitige Stärkung der Beratenden Kommission im Koalitionsvertrag verankert


Schon lange wird eine Gesetzesnovelle gefordert, die es Betroffenen ermöglicht, die Restitution von NS-Raubkunst in Deutschland auch erfolgversprechend gerichtlich durchzusetzen. Der Koalitionsvertrag der zukünftigen Ampelkoalition sieht im Abschnitt zur Kultur- und Medienpolitik vor:

„Wir werden uns weiterhin der Aufgabe stellen, NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter – entsprechend dem Washingtoner Abkommen – an die Eigentümerinnen und Eigentümer zurückzuführen. Wir verbessern die Restitution von NS-Raubkunst, indem wir einen Auskunftsanspruch normieren, die Verjährung des Herausgabeanspruchs ausschließen, einen zentralen Gerichtsstand anstreben und die ‚Beratende Kommission‘ stärken.“

Die Ankündigung kommt überraschend, nachdem es jahrelang so schien, als sei die bereits im Zuge der Causa Gurlitt von den Bundesländern im Bundesrat geforderte Gesetzesnovelle am Widerstand der (alten) Bundesregierung gescheitert und damit endgültig zu den Akten gelegt worden.

Zu begrüßen ist auch das gleichzeitige Bekenntnis der Ampelkoalition zur Beratenden Kommission als außergerichtlicher Streitschlichtungsalternative. Offen ist, wie die "Stärkung" der Beratenden Kommission konkret erfolgen soll. Einerseits müsste diese personell ausreichend ausgestattet werden. Andererseits wird seit Jahren gefordert, dass Betroffene die Kommission auch dann anrufen können, wenn insbesondere die öffentliche Hand ihre bis dato notwendige Zustimmung verweigert. Es geht also um strukturelle und konzeptionelle Defizite. Die Ampelkoalition wird sich an ihren Ankündigungen messen lassen müssen. Die Umsetzung bleibt abzuwarten.





Empfehlen